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Immer wieder geraten die operierenden Belegärzte, insbesondere die Orthopäden, unter Beschuss wegen politischer Behauptungen, sie würden zu viel und damit unnötig operieren. Dieser Verdacht wird insbesondere bei zusatzversicherten Patientinnen und Patienten geäussert, da hier durch bessere Verdienstmöglichkeiten ein falscher Anreiz bestehe.

Der Verein Basler Orthopäden freut sich, auf den NZZ-Artikel von Simon Hehli hinzuweisen: Er greift die Erkenntnisse einer im Februar 2021 veröffentlichten Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) auf, die besagt, dass (Halb)privat Versicherte nicht häufiger Spitalleistungen in Anspruch nehmen als Allgemeinversicherte.

Damit werden die operierenden Belegärzte vom Generalverdacht befreit, sie unterzögen ihre zusatzversicherten Patientinnen und Patienten unnötigen Eingriffen.

Im Vorwort zur Obsan-Studie will sich zwar BAG-Vizedirektor Thomas Christen von positiven Fakten nicht «beirren» lassen und hält an seiner Meinung fest, dass aufgrund von finanziellen Fehlanreizen nicht notwendige Leistungen erbracht würden.

Aus Sicht des Vereins Basler Orthopäden sollte die Obsan-Studie auch die Politik beeinflussen. Es braucht keine zusätzlichen Regulierungen wie die Zielmengenvorgabe, die im Zusammenhang mit der gemeinsamen Spitalliste der Kantone BS und BL vorgesehen ist. Einer allfälligen Überversorgung ist nicht mit einer Begrenzung der Fallzahlen beizukommen. Vielmehr muss die Indikationsqualität in den Vordergrund gestellt werden.[1]

Die Indikationsqualität umfasst die Angemessenheit und Notwendigkeit medizinischer Interventionen, also auch der Operationen. Angemessen bedeutet, dass der Nutzen für die Patientin/den Patienten grösser ist als das Risiko. Notwendig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Operation der Patientin/dem Patienten aus wissenschaftlichen und sozialethischen Gründen empfohlen und angeboten werden sollte.

Operierende Ärztinnen und Ärzte stellen sich u.a. täglich der Herausforderung der Indikationsqualität, einer Schlüsseldimension Ihres Handelns. Deshalb sind auch gezielte Anstrengungen im Gange, diese Qualität unter den Orthopädinnen und Orthopäden zusammen mit der Merian Iselin Klinik zu verbessern bzw. auf ein noch höheres Niveau zu heben. 

Solche Massnahmen erachten wir als griffig!

Dieser Artikel wurde in Anlehnung an die Mitteilung des SBV [2] vom 21.5.21 verfasst.


[1]https://www.fmh.ch/files/pdf8/GLP_Diagnose_und_Indikation_als_Schlsseldimension_der_Qualitt_SAEZ_Nr._41_20122.pdf

[2] https://sbv-asmi.ch/